| Merkblatt zur Beantragung eines Visums nach Hongkong |
| 2008/03/13 |
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1. Für deutsche Staatsangehörigen Deutsche Staatsbürger dürfen mit dem gültigen Reisepass für einen Aufenthalt innerhalb 90 Tagen ohne Visum nach Hongkong reisen. In folgenden Situationen hingegen ist ein Visum beim Generalkonsulat der VR China oder bei der Immigrationsbehörde in Hongkong zu beantragen. 1. Der Aufenthalt dauert länger als 90 Tage. 2. Die Einreise dient der Aufnahme einer Arbeitsstelle, einer langfristigen Übersiedelung, Aufführungen, Veranstaltungen einer Messe oder einer Ausstellung. 3. Der Aufenthalt dient einem Studium, beruflicher Ausbildung oder Fortbildung in verschiedenen Sektoren. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular mit einem Lichtbild ist erforderlich. Weitere Unterlagen und Identitätsausweise müssen auf Nachfrage des zuständigen Konsuls vorgelegt werden. Wegen des Genehmigungsvorgangs bei der Immigrationsbehörde in Hongkong ist die Bearbeitungszeit nicht festzulegen. 2. Für Leute ohne deutsche Staatsangehörigkeit und visumpflichtig nach HK Erforderliche Papiere: 1. Reisepass mit Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und mit mindestens einer leeren Seite für das Visum 2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Hongkong-Antragsformular mit einem Lichtbild 3. Eine bestätigte Hotelbuchung 4. Eine bestätigte Ticketbuchung 5. Für ein Studium, ein Praktikum oder eine Arbeitsaufnahme sollten zusätzlich ein Empfehlungsbrief von der deutschen Universität, eine Bestätigung von der Universität oder Firma in HK , ein Arbeitsvertrag und ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Alle Papier müssen persönlich oder in Vertretung mit Vollmacht eingereicht und abgeholt werden. Weitere Informationen zur Beantragung des Visums für Hongkong und eine vollständige Auflistung der visumpflichtigen Länder sind auf folgender Internetseite abrufbar. • Faxnummer der Einreisebehörde in Hongkong: 00852-28 24 11 33 • Internetseite der Einreisebehörde in Hongkong: http://www.immd.gov.hk |
